Eine allgemein verbindliche Gebührenordnung für physiotherapeutische Leistungen existiert im Bereich der privaten Krankenversicherung nicht.
Wir orientieren uns zwar bei den Preisen an die Empfehlung der Gebührenübersicht für Therapeuten und des Bundesgesetzblattes für die Beihilfeversicherten, dürfen aber diese bis zum 1,8-Satz der gesetzlichen Krankenkassen überschreiten.